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„e-Health-Gesetz“ im Bundestag verabschiedet

„e-Health-Gesetz“ im Bundestag verabschiedet


Gesundheitsminister Herrmann Gröhe drückt mehr auf die Tube: ein ganzel Bündel von Maßnahmen, verbunden mit dem Einsatz von Zuckerbrot und Peitsche wurde mit den Stimmen der Koalition auf den Weg gebracht und ist ab 1.1.2016 in Kraft. Das „Gesetz für die sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ stellt dazu eine konkretere Roadmap für die Enführung der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen in Deutschland auf.

 

Ohne auf das Für und Wider der eGK einzugehen, hier die wichtigsten Punkte für die Ärzte:
  • Mitte 2016: Versichertenstammdaten sollen online abgeglichen und aktualisiert werden. Die flächendeckende Ausstattung der Ärzte soll bis Mitte 2018 abgeschlossen sein.Konsequenzen: ab 1.7.2018 müssen Ärzte ohne Online-Prüfung der Stammdaten mit Vergütungskürzung von einem Prozenz leben.
  • Oktober 2016: Patienten mit mindestens drei verschiedenen Arzneimitteln erhalten einen Anspruch auf einen Medikationsplan – zunächst auf Papier, ab 2018 elektronisch. Konsequenzen: Ärzte sind verpflichtet, den Patienten die Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Ab 2018: Notfalldaten sollen auf Wunsch des Patienten auf der Karte gespeichert werden. Konsequenzen: Ab 2017 erhalten Ärzte, die mit elektronischen Notfalldatenarbeiten , eine gesonderte Vergütung.
  • Ab Ende 2018: Geregelter Austausch von Arztbriefen, Röntgenbildern und Impfpässen. Konsequenzen: in 2017 gibt es zusätzlich zur bereits geltenden Extravergütung einen Zuschlag von 55 Cent für jeden elektronisch übermittelten Arztbrief, der nicht per Post oder Kurier verschickt wird. Der ursprünglich geplante Zuschlag von 50 Cent für die Entgegennahme eines Entlassbriefes wurde gestrichen.
Nutzer von Praxis4More können beruhigt sein: wir verfolgen diese Entwicklung genau und arbeiten an der Umsetzung. Die entsprechende Grundplattform für die Nutzung der Telematik-Infrastruktur ist bereits implementiert.

Folgende Punkte werden zuerst umgesetzt:
  1. eArztbrief - schneller, sicherer elektronischer Austausch des Arztbriefs inklusiver weitergehender Daten (z. B. Bilddaten) zwischen den verschiedenen Primärsystemen der Leistungserbringer
     
  2. eDMP - Elektronischer Datenaustausch im Disease-Management. Diese Punkte bringen den Nutzern einen hohen Mehrwert.
Voraussichtlich Mitte der 2. Jahreshälfte 2016 werden die Funktionen allgemein verfügbar sein.
| Schlagworte: e-Health , eGK , Telematik , Gesetz | Zurück

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