Wie schon berichtet, haben alle gesetzlich krankenversichterten Patienten ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, sofern sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft einnehmen. Dieser Medikationsplan ist bundesweit einheitlich und enthält alle Informationen nicht nur textlich, sondern auch per 2-D Matrixcode.
Falls die Verordnungssoftware noch keine Funktionen zur Erstellung des BMP enthält, kann übergangsweise bis zum ...